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Probefahrt Vertragsbedingungen

Autohaus Rapp GmbH & Co. KG

Probefahrt Vertragsbedingungen

Gültig für das Renault 4 Experience Event | September 2025

1. Fahrzeugübergabe

Der Benutzer hat das Fahrzeug mit allem Zubehör und vollem Kraftstofftank in einwandfreiem und unbeschädigtem Zustand nebst Wagenpapieren übernommen.

2. Nutzung

Die Überlassung erfolgt an den Benutzer bzw. den Vertragsunterzeichner persönlich.

Der ausdrücklichen Zustimmung des Überlassers bedürfen:

  • Die Überlassung des Fahrzeuges an Dritte
  • Fahrten außerhalb Deutschlands

In keinem Fall gestattet ist eine Verwendung des Fahrzeuges

  • zur Vermietung an Dritte
  • zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen
  • zur Beförderung gefährlicher Güter
  • für Fahrten außerhalb Europas (kein Versicherungsschutz)

3. Obhutspflicht

Der Benutzer hat das Fahrzeug sorgsam und pfleglich zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Benutzer haftet für über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehenden Verschleiß.

4. Verhalten im Schadensfall

Für den Schadensfall (Unfall, Diebstahl, sonstige Beschädigung oder Defekt) verpflichtet sich der Benutzer den Überlasser unverzüglich und umfassend zu unterrichten:

a) Bei Unfällen

hat der Bericht insbesondere Namen und Anschrift sämtlicher beteiligter Personen und etwaiger Zeugen sowie Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge zu enthalten. Der Benutzer hat eine polizeiliche Aufnahme des Unfalles zu veranlassen. Er ist nicht befugt, irgendwelche Anerkenntnisse zu Schuldfragen abzugeben.

b) Bei Diebstahl oder sonstigen Beschädigungen

des Fahrzeuges sind unmittelbar alle erforderlichen polizeilichen Feststellungen vom Benutzer zu veranlassen.

c) Bei Defekten

erfolgt die Reparatur in Absprache mit dem Überlasser. Die Wahl der Reparaturwerkstätte trifft der Überlasser.

5. Rückgabe

Der Benutzer hat das Fahrzeug zum vereinbarten Ende des Überlassungszeitraums im selben Zustand wie bei der Übernahme einschließlich sämtlichem Zubehör und Fahrzeugpapieren am Ort der Übernahme zurückzugeben.

6. Haftung des Überlassers

Der Überlasser und dessen Erfüllungsgehilfen haften – abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten – nur für grobes Verschulden (d.h. nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit). Darüberhinaus haftet er nur, soweit der Schaden durch eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung im Rahmen der allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB) abdeckbar ist. Für bei Übergabe nicht offensichtlich vorhandene Fehler oder Störungen des Fahrzeuges und hieraus etwa entstehende Verluste oder Schäden haftet der Überlasser gleichfalls nur beim groben Verschulden.

7. Haftung des Benutzers

a) Verkehrsübertretungen

Der Benutzer haftet für alle Park- und Verkehrsübertretungen.

b) Unfallschäden

Der Benutzer haftet für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Soweit der Benutzer grob fahrlässig oder fahrlässig gehandelt hat, haftet er auch für eine Wertminderung des Probefahrtwagens. Hat der Benutzer Unfallflucht begangen oder seine Pflicht gemäß oben Ziffer 4 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls unbeschränkt. Dies gilt nicht, soweit die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles hat.

c) Nicht vertragsgemäße Nutzung

Der Benutzer haftet im Übrigen für alle Schäden, die bei nicht vertragsgemäßer Nutzung gemäß oben Ziffern 2 und 3 entstehen.

d) Gesetzliche Haftung

Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

8. Fahrerlaubnis

Das Fahrzeug darf nur von Fahrern geführt werden, die im Besitz einer gültigen, für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sind. Der Nutzer trägt Sorge dafür, dass er selbst sowie weitere Nutzer des Fahrzeuges im Besitz dieser Erlaubnis sind, wenn sie das Fahrzeug führen. Er hat sich hierzu vor Übergabe des Fahrzeugs an einen anderen Nutzer vor Fahrtantritt von der Existenz der erforderlichen Erlaubnis zu überzeugen.

Der Überlasser haftet nicht für alle Schäden sowie Forderungen und Ansprüche Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Führen des Fahrzeugs durch einen Nutzer ohne erforderliche Fahrerlaubnis ergeben. Der Nutzer haftet für alle Forderungen und Ansprüche des Überlassers oder Dritter, die sich hieraus ergeben.

9. Schriftform

Abweichende Angaben bedürfen der Schriftform.

Stand: September 2025
Autohaus Rapp GmbH & Co. KG
Alte Biberacher Straße 50, 88433 Schemmerhofen
E-Mail: info@autohaus-rapp.com | Tel: 07356 / 95 02 220